Service

Wir möchten, dass Sie sich rundum gut betreut fühlen.

Neupatientenservice

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Zahnarztpraxis Bozena Pschadka entschieden haben. Damit Ihr erster Besuch bei uns so angenehm und reibungslos wie möglich verläuft, möchten wir bereits im Vorfeld den administrativen Aufwand erleichtern.

Checkliste

Haben Sie alle wichtigen Unterlagen für den Besuch bei uns dabei? Diese Checkliste erleichtert die Kontrolle.

  • Elektronische Gesundheitskarte bei gesetzlich Versicherten.
  • Röntgenpass, falls notwendig. Wenn Sie keinen besitzen, stellen wir Ihnen gerne einen aus.
  • Gegebenenfalls Allergiepass.
  • Bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten: eine Medikamentenliste.
  • Vorhandene Röntgenbilder.
  • Bonusheft für den Prophylaxe-Termin!

Anamnesebogen

Hier finden Sie unseren Anamnesebogen. Diesen Bogen können Sie sich gern bereits zu Hause ausdrucken und in Ruhe ausfüllen. Selbstverständlich erhalten Sie den Anamnesebogen auch in unserer Praxis.

Bitte beantworten Sie die Fragen vollständig und richtig. Alle Angaben unterliegen nach Paragraf 203 StGB der ärztlichen Schweigepflicht. Sollten Unklarheiten bei der Beantwortung der Fragen aufkommen, können Sie sich jederzeit telefonisch an uns wenden oder direkt bei Ihrem Besuch persönlich ansprechen.

Download Anamnesebogen

Haben Sie weitere Fragen zum Ersttermin – rufen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen gern!

so erreichen Sie uns:

Telefon: +49 251 663360
Telefax: +49 251 662589

Wolbecker Straße 138
48155 Münster


Sprechzeiten nach Vereinbarung:

Montag
08:30 – 13:00 Uhr,
14:00 – 18:00 Uhr

Dienstag
08:30 – 13:00 Uhr,
14:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 – 14:00 Uhr

Donnerstag
08:30 – 13:00 Uhr,
14:00 – 17:00 Uhr

Freitag
08:30 – 13:00 Uhr


 

Recall – Service

Ein mittlerweile üblicher Service: Unser Recall-System. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erinnern wir Sie persönlich auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Zeitabständen an den nächsten Vorsorgetermin oder Ihre nächste Prophylaxe-Sitzung. Das kann per Post oder Telefon geschehen.

Die Verantwortung für Prophylaxe und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen liegt bei jedem selbst. Doch wollen wir Sie  bestmöglich unterstützen, gesund zu bleiben!
Ihr Bonusheft – ein Garant zur Kostenersparnis

Regelmäßige zahnärztliche Kontrolle ist Voraussetzung für Ihre Zahngesundheit. Das haben auch die gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der Gesetzgeber längst erkannt. Denn bereits im Jahr 1989 ist das Bonusheft als Nachweis für Ihre regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchungen durch das Gesundheitsreform-Gesetz eingeführt worden.

Für Patienten, die mit Ihrem Bonusheft über einen Zeitraum von fünf Jahren regelmäßig Kontrolluntersuchungen durch Ihren Zahnarzt lückenlos nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz um 20 Prozent. Können mit dem Bonusheft regelmäßige Untersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren nachgewiesen werden, erhöht sich der genannte Zuschuss der Krankenversicherung sogar um 30  Prozent.

Kosten und Finanzierung

Die größtmögliche Kostentransparenz ist uns wichtig.

Vor Beginn der Behandlung vereinbaren wir mit allen Patienten ein separates Beratungsgespräch, in dem, nach klinischer Befunderhebung, der Ablauf, die Erfolgsprognose, mögliche Therapiealternativen sowie die Behandlungskosten erläutert werden. Ein detaillierter Kostenplan wird Ihnen bereits am Beratungstag ausgehändigt.

Alle unsere zahnärztlichen Behandlungen werden auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Rechnung gestellt. Die Kosten für hochwertige Behandlungen sind in unserer Praxis für alle Patienten unabhängig vom Versicherungsstatus gleich.

Gesetzlich versicherte Patienten
Als gesetzlich Krankenversicherter tragen Sie, wenn Sie diese Behandlung in Anspruch nehmen, die hierfür entstehenden Kosten selbst. Im Fall einer privaten Zusatzversicherung reichen Sie den von uns ausgehändigten Kostenplan zur Genehmigung bei ihrem Versicherungsunternehmen ein.

Privat versicherte Patienten
Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt. Das heißt, dass auch für Privatversicherte Eigenanteile entstehen können.

Sie haben bei uns folgende Möglichkeiten, Ihre Rechnung zu begleichen:

  • Barzahlung oder Bezahlung per EC-Karte am Tag der Behandlung
  • Abrechnung über das bankenunabhängigen Finanzdienstleistungs- und Abrechnungsunternehmen BFS

In Kooperation mit der BFS sind wir darüber hinaus in der Lage, Ihnen attraktive Teilzahlungsmodelle anzubieten.

Ihre Vorteile
Sie können Ihre Rechnung bei der BFS zinsfrei, unbürokratisch und bequem in Raten zahlen.
Der freundliche Patientenservice der BFS steht Ihnen jederzeit unter der Telefonnummer 0231-945 362-600 bei Fragen zu Ihrer Rechnung  zur Seite.  Gerne können Sie Ihre Anfragen persönlich oder online im Patientenportal der BFS stellen.

Private Versicherungen und Beihilfestellen lehnen immer wieder die volle Erstattung von Behandlungskosten ab. Durch sachliche Stellungnahmen und unter Berufung auf aktuelle Gerichtsurteile erwirkt die BFS in der Mehrzahl der Fälle Nacherstattungen.

BFS – Patienteninfo

Sie haben noch Fragen?
Dann wenden Sie sich an unsere Rezeption. Unsere Praxismanagerin Tanja Zimmer hilft Ihnen gerne weiter.

Nützliche Links

Für eine passende Zahnzusatzversicherung dient Ihnen die Waizmanntabelle. Vergleichen Sie kostenlos fast 200 Zahnzusatzversicherungen.

Unsere Praxis ist an Wochenenden geschlossen. Sollten Sie an diesen Tagen unter starken Zahnschmerzen leiden, raten wir Ihnen, sich baldmöglichst von einem Zahnarzt untersuchen zu lassen. Auch bei akuten Zahnverletzungen ist es wichtig, zeitnah einen Zahnarzt aufzusuchen.

Die bundesweit geltende Telefonnummer für den zahnärztlichen Notdienst lautet: 0180 – 32 33 55 511

Wir wünschen Ihnen gute Besserung und sind für eventuell notwendige Nachbehandlungen zu den bekannten Sprechzeiten wieder für Sie da.